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GesRZ 6, Dezember 2022, Seite 323

Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen

Susanne Kalss und Jakob Deutsch

Am veröffentlichte der Rat der Europäischen Union den aktuellen Text zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nach intensiven Diskussionen seit der erstmaligen Veröffentlichung im Frühjahr wurden wichtige und spürbare Änderungen vorgenommen. Wenige Wochen zuvor einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union auf die neue Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der folgende Beitrag konzentriert sich – nach ersten Überlegungen – auf ausgewählte gesellschaftsrechtliche Pflichten, die die beiden großen geplanten Richtlinien zur Nachhaltigkeit unmittelbar und mittelbar für Gesellschaften bewirken; insb sollen das Regelungskonzept Bericht und Regelungsauftrag sowie die aufsteigende Rolle der NGOs im Verhältnis zu den Anteilsinhabern dargestellt werden.

I. Was heißt Nachhaltigkeit?

Dem Begriff „Nachhaltigkeit“ wird das Verständnis nach dem Brundtlandt-Bericht „Our Common Future“ zugrunde gelegt. Der Bericht versteht nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und...

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