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iFamZ 4, August 2019, Seite 280

Verbindungsrichter – Öl im Räderwerk des internationalen Familienrechts

Rechtsprechung in grenzüberschreitenden Familiensachen

Martin Menne

Kommunikation und Kooperation zwischen den Gerichten kommt insbesondere in grenzüberschreitenden Familiensachen eine besondere Bedeutung zu. Ein Instrument, um den vielfältigen Herausforderungen in diesem Bereich zu begegnen, sind die Verbindungsrichter, deren Tätigkeit in Deutschland in diesem Beitrag näher vorgestellt wird.

I. Einleitung

A. Das Verbindungsrichterwesen in Deutschland

Verbindungsrichterinnen und -richter mit dem heute üblichen Profil eines aktiven, an einem Gericht tätigen Richters gibt es in Deutschland seit 2005. Derzeit sind insgesamt vier Verbindungsrichter, drei Richterinnen und ein Richter, in Deutschland tätig. Sie verteilen sich auf zwei Richternetzwerke: Zum einen das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN), für das alle vier Richter tätig sind, und zum anderen das Internationale Haager Richternetzwerk, für das zwei der vier Verbindungsrichter tätig sind.

1. Verbindungsrichter im EJN

Mit dem EJN soll die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU verbessert werden. Normative Grundlage für das Netz, das im Jahr 2002 seine Arbeit aufgenommen hat, ist eine Entscheidung des Rates, mit der ein d...

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