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iFamZ 4, August 2019, Seite 257

Unzulässigkeit der Geschlechterklausel in KG-Vertrag

iFamZ 2019/164

§ 879 ABGB

Die in einem Gesellschaftsvertrag (hier: aus dem Jahr 1963) verankerten generell-abstrakten, weibliche Nachkommen auf Grund des Geschlechts diskriminierenden Regelungen sind nach heutiger Rechtslage sittenwidrig iSd § 879 ABGB. Sie entsprechen heute nicht mehr dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wie Art 7 Abs 1 Satz 2 B-VG und § 4 Z 3 GlBG deutlich machen.

Mittels Feststellungsklage kann nicht nur eine ursprüngliche Sittenwidrigkeit bzw Unwirksamkeit geltend gemacht werden, sondern auch eine erst später eingetretene Nichtigkeit. Es ist daher die nunmehr eingetretene Unwirksamkeit der Geschlechterklausel materiell-rechtlich festzustellen.

Der (ursprüngliche) Kläger E ist am (...) 2017 verstorben. Er war unbeschränkt haftender Gesellschafter der im Firmenbuch eingetragenen M KG mit Sitz in W. Der Erstbeklagte ist unbeschränkt haftender Gesellschafter, dessen Sohn (der Zweitbeklagte) Kommanditist der Kommanditgesellschaft.

Der Verstorbene, sein Vater M sen und sein Bruder, der Erstbeklagte, schlossen am „zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft M“ nachfolgenden (auszugsweise wiedergegebenen) „Gesellschafts-Vertrag“:

(…)

1. Die Herren M sen geboren am (…) 1897, [der Erstbeklagte] und [...

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