Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2019, Seite 255

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Nacherbschaft bei gemeinsamem Wohnungseigentum der Partner

Dr. M.

I. Problemstellung

Sind zwei natürliche Personen Wohnungseigentümerpartner und verstirbt einer der Partner, kommt die – durchaus komplexe – Bestimmung des § 14 WEG zur Anwendung. Diese zeitigt sowohl für den Laien als auch für den mit der Materie befassten Juristen immer wieder Überraschungen. Dies insbesondere dann, wenn das Verhältnis von § 14 WEG zu anderen erbrechtlich bekannten Instrumenten zu klären ist. Der vorliegende Beitrag hat idZ die Verbindung des § 14 WEG zur Nacherbschaft zum Inhalt, plakativ dargelegt an Hand eines einfachen Sachverhalts:

In einem gegenständlichen Verlassenschaftsverfahren befindet sich im Nachlass ausschließlich ein Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum, landläufig als „halbe Eigentumswohnung“ bezeichnet. Der Verstorbene hinterlässt eine Ehegattin – welche auch Eigentümerpartnerin des weiteren Anteils am Mindestanteil ist – und eine minderjährige Tochter. Mit letztwilliger Verfügung sieht er vor, dass „die halbe Eigentumswohnung meine Frau und nach ihrem Ableben meine Tochter“ erhalten solle. Eine Vereinbarung nach § 14 Abs 5 WEG liegt nicht vor.

II. Das Verhältnis des § 14 WEG zur Nachbarschaft

Der Wille des Verstorbenen erscheint ganz klar, er wollte eine Nac...

Daten werden geladen...