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Gefährdung des Aufteilungsanspruchs – Drohung mit der Veräußerung der Liegenschaft und Erwirkung eines Ranganmerkungsbeschlusses
iFamZ 2019/160
Der Antrag auf Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens ist eine eV zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche. Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung nach § 381 EO kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Drohung mit der Veräußerung des gesamten Vermögens und die Erwirkung eines Ranganmerkungsbeschlusses für die Veräußerung der Ehewohnung reicht für den Nachweis der Gefährdung aus.
Die Antragstellerin beantragte die Sicherung der Ehewohnung gem § 382 Z 8 lit c 2. Fall EO. Die Drohung des Antragsgegners, er werde die Antragstellerin ruinieren und das aufzuteilende Ehevermögen verbringen und verkaufen und vor allem, dass dieser bereits einen Ranganmerkungsbeschluss für die Veräußerung der Liegenschaft erwirkt hatte, sah das Rekursgericht als ausreichende Gefährdungsbescheinigung an.
(…) Die hier iZm einem Verfahren auf Ehescheidung beantragte Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens (Liegenschaft samt Ehewohnung) ist eine einstweilige Verfügung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche, die nur unter der Voraussetzung der Anspruchs- und Gefahrenbescheinigung bewilligt werden darf (RIS-Justiz RS0006039 [T2]; RS0115099). Für die geforderte konkrete Gefähr...