Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prozessrechtliche Probleme bei der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Präjudizialität und Streitanhängigkeit
Aufteilungsansprüche nichtehelicher Lebensgefährten können auf unterschiedliche Rechtsgründe gestützt werden. Gehen die Lebensgefährten nach der Trennung von abweichenden Sachverhaltsdarstellungen aus, kann es vorkommen, dass mehrere Klagen unter Berufung auf unterschiedliche Tatbestände eingebracht werden. Um deren prozessuales Verhältnis zu klären, bespricht dieser Beitrag vier einschlägige Prozesskonstellationen unter den Aspekten der Streitanhängigkeit und Präjudizialität.
I. Vermögensaufteilung zwischen Lebensgefährten
Das Gesetz sieht für die Aufteilung des Vermögens nichtehelicher Lebensgefährten im Trennungsfall kein eigenes Regime vor. Viele Anlassfälle betreffen die Aufteilung der „gemeinsam“ erworbenen Eigentumswohnung oder des „gemeinsam“ erbauten Hauses (oft auf dem Grundstück eines Lebensgefährten oder der Eltern eines Lebensgefährten). Als Anspruchsgrundlagen kommen nach stRsp und hL Auseinandersetzungsansprüche infolge Gründung einer GesbR oder bloßen Miteigentümergemeinschaft, ein Schenkungswiderruf oder eine Schenkungsanfechtung sowie das Bereicherungsrecht in Frage. Da die Parteienerzählungen in der Praxis oft voneinander abweichen, kann es vorkommen, dass das Rech...