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iFamZ 4, August 2019, Seite 242

Verkauf des Wohnhauses des Betroffenen – dauerhafte Änderung des Wohnorts

iFamZ 2019/155

§§ 257, 258 ABGB

Ist im Fall einer dauerhaften Änderung des Wohnorts des Betroffenen sowohl eine rechtsgeschäftliche Auflassung des bisherigen Haushalts als auch eine rechtsgeschäftliche Begründung eines neuen Haushalts erforderlich, so darf ein Rechtsgeschäft über die Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Befriedigung des aktuellen Wohnbedürfnisses des Betroffenen dient, nicht vor dem Abschluss eines (aufschiebend bedingt geschlossenen) Vertrags (bzw vor einem unabänderlichen Vertragsentwurf verbunden mit einer Abschlusszusage) über die Begründung des neuen Haushalts genehmigt werden.

(…) Der Betroffene ist Eigentümer einer Liegenschaft in W (Oberösterreich); das darauf errichtete Wohnhaus dient der Befriedigung seines aktuellen Wohnbedürfnisses. Die monatlichen Ausgaben des Betroffenen übersteigen seine Einkünfte aus dem Bezug einer befristeten Berufsunfähigkeitspension; die Ersparnisse des Betroffenen sind aufgebraucht. Soweit für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung, beantragte der gerichtliche Erwachsenenvertreter, den von ihm abgeschlossenen Kaufvertrag vom über die Veräußerung der Liegenschaft des Betroffenen sowie die damit verbundene dauerhafte...

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