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iFamZ 4, August 2019, Seite 229

Zuverdienst beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2019/150

§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG aF

Auch der Bezieher von pauschalem Kinderbetreuungsgeld, der die zweijährige Frist zur Abgrenzung seiner im Anspruchszeitraum erzielten Einkünfte versäumt hat, kann im gerichtlichen Verfahren über die Rückforderung nach § 31 Abs 2 Satz 2 KBGG darlegen, dass er objektiv die Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr des Bezugs nicht überschritten hat.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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