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Zuverdienst beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2019/149
Entsprechend der Entscheidung 10 ObS 146/17v kann der Bezieher von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld trotz Unterlassung einer fristgerechten Zuordnungserklärung für seine Einkünfte noch im gerichtlichen Verfahren über eine Rückforderung nach § 31 Abs 2 Satz 2 KBGG darlegen, dass er die Zuverdienstgrenze während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nicht überschritten hat.