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GesRZ 6, Dezember 2022, Seite 319

Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022

Am langte ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Firmenbuchgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden sollen (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 – GesDigG 2022), im Nationalrat ein; nach der parlamentarischen Beschlussfassung wurde das GesDigG 2022 im BGBl I 2022/186 kundgemacht. Anlass für das GesDigG 2022 ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151, welche großteils bis zum umzusetzen war; eine um zwei Jahre längere Umsetzungsfrist galt jedoch für gewisse Bestimmungen.

Zentrales Anliegen der Richtlinie (EU) 2019/1151 ist es, diverse gesellschaftsrechtliche Akte (etwa die Gründung von Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten oder die Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister) vollständig online zu ermöglichen. Zahlreichen Vorgaben sei bereits durch die geltende österreichische Rechtslage entsprochen worden, jedoch häufig nicht in einzelnen Gesetzen oder Bestimmungen, sondern im Zusammenspiel dieser. Nach Ansicht des Gesetzgebers sei es nunmehr zweckmäßig, im Allgemeinen Teil der Erläuterungen zum GesDigG 2...

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