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iFamZ 4, August 2019, Seite 225

Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell

iFamZ 2019/139

§ 231 ABGB

Teilen sich die Eltern die Kosten für die Kinder und betreut der Vater die Kinder (im Jahresschnitt bei großzügiger Berechnung) an die drei Tage pro Woche, ist von einer gleichteiligen Betreuung auszugehen und das betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell anzuwenden; die Kinder haben gegenüber dem besser als die Mutter verdienenden Vater (nur) einen Restgeldanspruch.

Seit Mai 2017 wohnen die Kinder, der 2006 geborene P und die 2009 geborene R, sowohl im Haushalt der Mutter als auch in jenem des Vaters. Die Eltern teilen sich die Kosten für die Kinder. Der Vater verdient erheblich mehr als die Mutter.

Der Vater betreut die Kinder Dienstag und Mittwoch jeweils von 16:30 Uhr bzw nach der Schule bis zum darauffolgenden Schulbeginn. Unter Berücksichtigung der noch von der Mutter betreuten Schulaufgaben sind dem Vater für diese Zeiträume 1,5 Betreuungstage zugute zu halten. Das vierzehntägige Wochenendkontaktrecht übt der Vater jeweils von Freitag nach der Schule bis Montag Schulbeginn aus. Unter Berücksichtigung seiner sportlichen Betreuung des Sohnes an allen Wochenenden sowie des Umstands, dass die Tochter R montags nach der Schule im Hort (und insoweit nicht vo...

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