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iFamZ 4, August 2019, Seite 222

Billige Berücksichtigung von Kreditrückzahlungen

iFamZ 2019/137

§ 231 ABGB

In die Beurteilung, ob Kreditrückzahlungen des Vaters nach Billigkeit zu berücksichtigen sind, sind auch etwaige Vorteile des Unterhaltsberechtigten – wie die Verhinderung einer Zwangsversteigerung des Hauses durch den Kreditgeber – einzubeziehen.

Die Lebensgemeinschaft der Eltern der 2014 geborenen Antragstellerin endete Ende 2015. Seitdem lebt das Kind mit der Mutter in einem dieser gehörenden Haus, für dessen Um- und Ausbau die Eltern gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, den der Vater seit 2013 (auch nach Auflösung der Lebensgemeinschaft) alleine zurückzahlt. Die Mutter wurde rechtskräftig zum Ersatz der vom Vater (auch in Zukunft) gezahlten Kreditraten verpflichtet. Auf der Liegenschaft, auf der sich das von Mutter und Kind bewohnte Haus befindet, ist zugunsten des Vaters der Mutter (also des Großvaters des Kindes) – im Rang nach dem Pfandrecht des Kreditgebers – ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt.

Der Vater hält dem vom Kind erhobenen Unterhaltsbegehren entgegen, dass die zu dessen Wohnversorgung erfolgten Kredittilgungen (jedenfalls in Höhe des fiktiven Mietwerts) als Naturalunterhalt anzurechnen S. 223 seien. Die Vorinstanzen verpflic...

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