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iFamZ 4, August 2019, Seite 222

Vermögensstamm und Unterhalt

iFamZ 2019/136

§ 231 ABGB

Vermögen, das der Vater zum Auffinden des vermissten Kindes aufbraucht (s , iFamZ 2019/114, 171), ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

Die Mutter „flüchtete“ im Jahr 2015 ohne Vorankündigung mit ihrer 2008 geborenen Tochter ins Ausland und tauchte dort unter; eine genaue Aufenthaltsadresse gab sie monatelang nicht bekannt. Der Vater stellte einen Antrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Nachdem er seine Unterhaltszahlungen mit dem Argument eingestellt hatte, dass er nicht wisse, ob seine Tochter überhaupt noch am Leben ist, ließ die Mutter vom zuständigen österreichischen Generalkonsulat im Jänner 2016 eine sogenannte „Lebensbestätigung“ ausstellen, gab aber weiterhin den genauen Aufenthaltsort nicht bekannt. Der Vater reiste im Jahr 2016 zwei Mal zu Gerichtsverhandlungen, Besprechungen und zur Kontaktrechtsausübung ins Ausland. Seit den Sommerferien 2016 befindet sich die Tochter – gemeinsam mit ihrer Mutter – wieder in Österreich. Der Vater löste in den Jahren 2016 und 2017 mehrere Wertpapierdepots auf. Im Zeitraum bis , in dem er zwei Mal zu Gerichtsverhandlungen/Besprechungen ins Ausl...

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