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iFamZ 4, August 2019, Seite 222

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2019 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2018/2019
Regelbedarf 2019/2020
bis 3 Jahre
208 €
212 €
3 bis 6 Jahre
267 €
272 €
6 bis 10 Jahre
344 €
350 €
10 bis 15 Jahre
392 €
399 €
15 bis 19 Jahre
463 €
471 €
19 bis 25 Jahre
580 €
590 €

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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