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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 204

Die Ausnahmetatbestände des HKÜ in der Praxis

Eine Analyse der deutschen Rechtsprechung zu Art 13 Abs 1b und 2 HKÜ

Martina Erb-Klünemann

Rückführungsverfahren nach dem HKÜ bergen neben der menschlichen Brisanz oft juristische Schwierigkeiten. An einen knappen Überblick über dieses zivilrechtliche Verfahren schließt sich in diesem Beitrag eine Darstellung der deutschen Rsp zu den Ausnahmetatbeständen des Art 13 Abs 1b und 2 HKÜ an (ausgewertet wurden dabei über 80 Entscheidungen). Bei der Anwendung dieser in der Praxis am häufigsten vorkommenden Ausnahmetatbestände ergeben sich im Einzelfall besondere Schwierigkeiten dadurch, dass weltweit in etwa drei Viertel der Fälle die Mutter das Kind entführt hat, sodass die Rückführung oft die Trennung von der Hauptbezugsperson bedeutet.

I. Das Rückführungsverfahren nach dem HKÜ

Wird ein Kind widerrechtlich unter Verletzung des Sorgerechts einer Person von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat verbracht oder dort zurückgehalten, gibt Art 12 iVm Art 3 HKÜ jener Person, deren Sorgerecht verletzt wurde, das Recht, die Rückführung des Kindes zu beantragen. Dabei handelt es sich typischerweise um Fälle, in denen ein Elternteil nach der Beendigung der Partnerbeziehung mit dem Kind eigenmächtig über den Auslandsumzug entscheidet, oder ein Elternteil, der das in einem ander...

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