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Ausgleichszahlung für Verlust des Wohnrechts?
iFamZ 2019/125
Bei (Liegenschafts-)Schenkungen zwischen Ehegatten ist der Wert der geschenkten Sache – soweit er nicht auf spätere Arbeitsleistungen oder Investitionen zurückzuführen ist – bei der Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags nicht miteinzubeziehen. Für die Beseitigung eines einem Ehegatten während der Ehe eingeräumten bücherlichen Wohnrechts an einer dem anderen verbleibenden Liegenschaft im Rahmen der gerichtlichen Aufteilung kann grds nichts anderes gelten.
Der Vater der Frau schenkte ihr ca zweieinhalb Jahre nach der Eheschließung eine Liegenschaft, auf der die Ehegatten gemeinsam wohnten. Der Mann tätigte finanzielle Investitionen in diese Liegenschaft, deren S. 190 Höhe (jedenfalls aber nicht mehr als 500.000 Schilling) nicht festgestellt werden konnte. Er wollte für seinen Beitrag „angeschrieben“ werden. Die Ehegatten einigten sich auf die Einräumung eines lebenslangen Wohnungsgebrauchsrechts zugunsten des Mannes zur gemeinsamen Nutzung mit der Frau und zur alleinigen Nutzung nach deren Tod. Für den Ausbau des auf der Liegenschaft befindlichen Hauses nahmen die Parteien (während der Ehe) zwei Kredite auf...