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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 185

Wiederholte Freiheitsbeschränkungen bei Minderjährigen; fehlendes ärztliches Dokument; Nichteinhaltung fachgemäßer Standards

iFamZ 2019/121

§§ 3, 5 Abs 2 und 3, 7 Abs 2 HeimAufG

LG ZRS Wien , 42 R 47/19a

Eine Freiheitsbeschränkung darf stets nur unter Einhaltung fachgemäßer Standards und unter möglichster Schonung des Bewohners durchgeführt werden (§ 5 Abs 3 HeimAufG). Wiederkehrende Fixierungen als Reaktion auf Impulsdurchbrüche eines 9-jährigen Kindes mit Gewalterfahrungen in der Vergangenheit sind insgesamt keine iSd § 5 Abs 3 HeimAufG fachmännisch adäquate Reaktion auf die Bedürfnisse des Kindes nach Geborgenheit, Zärtlichkeit und Annahme (möglichst durch eine konstante, verfügbare Bezugsperson) und Reaktion auf seine Ängste. (…) Dabei stellt die Sachverständige auch ausführlich gelindere Maßnahmen gegenüber der Freiheitsbeschränkung durch Festhalten und Fixieren dar [Anmerkung: vgl § 4 Z 2 und 3 HeimAufG].

Bei immer wiederkehrendem Festhalten des Kindes kann nicht mehr von bloß im Einzelfall anlassbezogenen Freiheitsbeschränkungen gesprochen werden. Sohin liegt aber eine wiederholt erfolgte Freiheitsbeschränkung iSd § 5 Abs 2 HeimAufG vor, wozu nicht erforderlich ist, dass die Einzelmaßnahmen zeitlich „addiert“ 48 Stunden überschreiten, sondern lediglich, dass seit der erstmaligen Vornahme der Freiheitsbeschränkung 48 Stunden vergangen sind (JAB 608 BlgNR 24. GP, 2). Insofern liegt mangels ärz...

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