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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 178

Anwendung des HeimAufG auf Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen

Grundrechtliche Fragestellungen

Marianne Schulze, Karin Rowhani-Wimmer und Gabriele Fischer

Die 2012 eingeführte präventive Kontrolle durch Kommissionen der Volksanwaltschaft von Einrichtungen, in denen Menschen potenziell gegen ihren Willen angehalten werden, umfasst neben Alters- und Pflegeheimen auch Einrichtungen, in denen Menschen mit Substanzgebrauchsstörung stationär therapeutisch betreut werden. Dabei werden grundrechtliche Fragestellungen aufgeworfen, so zB, ob es aufgrund von Behandlungskonzepten zu Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten ohne individuelle Zustimmungserklärungen kommt.

I. Ausgangssituation

Im Rahmen der genannten Kontrollen wurden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, zB durch Ausgangsbegrenzungen oder Verabreichung sedierender Medikation, wahrgenommen. Weiters konnten unzureichende klinisch-psychologische, psychotherapeutische und medizinische Behandlungen festgestellt werden. Diese fokussieren oftmals nur auf die Substanzgebrauchsstörung; die damit zusammenhängenden somatischen oder psychiatrischen Erkrankungen bzw zugrunde liegenden psychiatrischen Ersterkrankungen werden vielfach außer Acht gelassen. Besonders problematisch ist die häufig als therapeutisch ausgewiesene De-facto-Verpflichtung zur Leistung wertschöpfender Arbeit im Ausmaß von...

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