Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2019, Seite 171

Kinderbetreuungsgeld: Dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft

iFamZ 2019/113

§ 2 Abs 6 KBGG

Bei getrenntlebenden Elternteilen, die sich für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsgeld-Variante 12+2 entschieden haben, liegt eine „dauerhafte“ Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse mit dem Vater auch dann vor, wenn der Zeitraum nur von zweimonatiger Dauer ist und das Kind anschließend wieder in den Haushalt der Mutter zurückkehrt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
Daten werden geladen...