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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 170

Doppelresidenzmodell: Ablehnung einer Übersiedlung

iFamZ 2019/111

§§ 162, 177 Abs 4, 180 Abs 3 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

Die Eltern der beiden Minderjährigen waren nie verheiratet. Sie lebten bis zur Trennung im Juli 2016 mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt. Seit der Trennung erfolgt die Betreuung durch beide Elternteile je zur Hälfte S. 171 („Doppelresidenzmodell“). Im September 2017 beantragte die Mutter, ihr die hauptsächliche Betreuung der Kinder zuzuweisen und ihr zu gestatten, mit den Kindern nach Deutschland, zu übersiedeln. Weiters beantragt sie die Regelung des Kontaktrechts des Vaters. Sie bringt vor, das Doppelresidenzmodell sei für die Kinder nicht ideal. Der Vater trat den Anträgen entgegen und beantragte seinerseits, die hauptsächliche Betreuung der Kinder in seinem Haushalt festzulegen und den Kontakt der Mutter zu den Kindern zu regeln.

Das Erstgericht sprach aus, dass die Obsorge über die beiden Minderjährigen weiterhin beiden Eltern zukomme und die hauptsächliche Betreuung der Minderjährigen durch den Vater erfolge. Es wies sämtliche Anträge der Mutter sowie den Antrag des Vaters auf Regelung des Kontaktrechts ab.

Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter nicht Folge. Der Vater beantragt, den Revisionsrekurs der...

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