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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 169

Vorläufige Betreuung durch den Vater: Schwerwiegender Loyalitätskonflikt

iFamZ 2019/107

§ 181 Abs 1 ABGB; § 107 Abs 2 AußStrG

Das derzeit 9-jährige Kind lebte bis 2013 im gemeinsamen Haushalt der Eltern. Nach dem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Eltern vereinbarten sie 2013 die Beibehaltung der gemeinsamen Obsorge und die Hauptbetreuung am Wohnsitz der Mutter. Derzeit sind ein Antrag des Vaters auf Änderung der Hauptbetreuung zu seinen Gunsten sowie ein Antrag der Mutter auf Zuteilung der alleinigen Obsorge und Einschränkung des vereinbarten Kontaktrechts des Vaters offen anhängig.

Am beantragte der Vater, wegen Gefährdung des Kindes durch die Mutter die vorläufige Hauptbetreuung an ihn zu übertragen, den Wechsel des Kindes an die örtliche Volksschule anzuordnen und die erforderliche Zustimmung der Mutter dazu durch Gerichtsbeschluss zu ersetzen.

Das Erstgericht ordnete mit sofort verbindlichem und vollstreckbarem Beschluss vom , nach Durchführung von Erhebungen der Jugendgerichtshilfe und Einvernahme von beteiligten Personen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die widerstreitenden Anträge der Eltern (1) die hauptsächliche Betreuung des Kindes im Haushalt des Vaters an, (2) entzog es der Mutter vorläufig die Obsorge für den Bereich Pflege und Erziehung und betraute ...

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