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Fehlende Bindungstoleranz der Mutter – hauptsächliche Betreuung im Haushalt des Vaters
iFamZ 2019/105
Die Eltern der beiden Minderjährigen sind miteinander verheiratet. Die häusliche Gemeinschaft wurde mit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung am aufgehoben. In einer – vor einem Notar am abgeschlossenen – Trennungsvereinbarung hielten die Eltern fest, dass die Obsorge für die gemeinsamen Kinder beiden Eltern zukommt, wobei die Kinder sich hauptsächlich im Haushalt des Vaters aufhalten werden. Im Mai 2017 nahm die Mutter die Kinder, die bis dahin täglich auch von ihr in der ehemaligen Ehewohnung betreut worden waren („Nestmodell“), zu sich in ihre neue, nahe der Ehewohnung gelegene Wohnung.
Die Vorinstanzen wiesen die Anträge der Mutter, dem Vater (vorläufig) die Obsorge zu entziehen und der Mutter alleine zu übertragen, rechtskräftig ab und entschieden über widerstreitende Anträge beider Eltern übereinstimmend, dass die Kinder hauptsächlich im Haushalt des Vaters betreut werden.
(...) 3. Die Feststellungen zur (fehlenden) Bindungstoleranz der Mutter sind weder widersprüchlich noch unvollständig. Dass die Mutter (grds) erziehungsfähig und gut für die Kinder ist, schließt nicht aus, dass sie – wie festgestellt – nicht bereit ist, mit dem Vater zu...