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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 166

Obsorgeentscheidung als zukunftsbezogene Rechtsgestaltung

iFamZ 2019/101

§ 180 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

Der Vater hat die Vaterschaft zu seiner unehelichen, minderjährige Tochter anerkannt. Die Obsorge kam der Mutter ursprünglich alleine zu. Mit Beschluss des BG ist der Vater vorläufig mit der alleinigen Obsorge betraut. Die Minderjährige befindet sich seither auch hauptsächlich in seinem Haushalt.

Das Erstgericht wies – rechtskräftig – den Antrag des Kinder- und Jugendhilfeträgers vom auf Obsorgeentziehung und -übertragung im Bereich Pflege und Erziehung für die Minderjährige ab. Darüber hinaus sprach es aus, dass die Obsorge für die Minderjährige in Hinkunft beiden Eltern gemeinsam zukomme, wobei die Minderjährige im Haushalt des Vaters hauptsächlich betreut werde. Den Eltern wurde weiters der Auftrag erteilt, eine Elternberatung im Ausmaß von sechs Einheiten innerhalb der nächsten sechs Monate bei einer geeigneten Person oder Institution zu besuchen.

Das Rekursgericht teilte die Rechtsansicht des Erstgerichts und gab dem Rekurs der Mutter, die die alleinige Obsorge anstrebt, nicht Folge.

Gegen den Beschluss des Rekursgerichts richtet sich der Revisionsrekurs der Mutter mit dem Antrag auf Abänderung dahin, dass ihr auch künftig die alleinige Obsorge zukom...

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