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Unterhaltsvorschüsse und Abschöpfungsverfahren
iFamZ 2019/97
§ 7 Abs 1 Z 1 UVG; § 199, 213 Abs 1 IO
Sollen im Gefolge einer Unterhaltserhöhung auch die Unterhaltsvorschüsse für einen Zeitraum rückwirkend erhöht werden, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen liegt, liegen Anhaltspunkte iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG vor, die trotz formellen Aufrechtseins des Titels für seine materielle Unrichtigkeit sprechen.