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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 165

Rückforderung von Unterhalt und gutgläubiger Verbrauch

iFamZ 2019/96

§ 231 ABGB; § 326, 328 ABGB

Fordert der Vater von seinem Sohn im streitigen Rechtsweg den geleisteten Unterhalt im Hinblick auf Minderleistungen im Studium zurück, trifft den Vater die Beweislast für die Unredlichkeit des Sohnes, wenn sich dieser auf gutgläubigen Verbrauch des erhaltenen Unterhalts beruft.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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