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Transferleistungen bei Beschäftigung im Ausland
iFamZ 2019/93
Ist der Unterhaltsschuldner in Österreich uneingeschränkt steuerpflichtig und wird ihm aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien die für sein Einkommen im Ausland geleistete Steuer angerechnet, sind die Voraussetzungen für eine Anrechnung der Transferleistungen (hier: Familienbeihilfe) erfüllt, ohne dass es auf im Inland konkret abzuführende Beträge iS einer „effektiven Besteuerung“ ankommt (ebenso bereits 4 Ob 143/12a, iFamZ 2013/6, 48).