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iFamZ 3, Juni 2019, Seite 163

Berücksichtigung von Schulden des Vaters nach billigem Ermessen

iFamZ 2019/91

§ 231 ABGB

Die Übernahme von Verbindlichkeiten im Zuge der scheidungsbedingten Vermögensaufteilung kann zu einer Reduktion der Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt führen, wenn die Aufnahme der Schulden bspw der Sanierung der Ehewohnung gedient hatte, nicht aber dann, wenn die Kreditübernahme die Gegenleistung für einen Unterhaltsverzicht der Ex-Ehefrau bildete.

(…) 5. Hat der unterhaltspflichtige Elternteil im Zuge der Aufteilung eheliche Verbindlichkeiten übernommen (oder behalten), so ist (…) seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Zahlung der Kreditraten gemindert. Maßgebend für die Beurteilung, ob und inwieweit Kreditrückzahlungen für Schulden, die während aufrechter Ehe im beiderseitigen Einvernehmen der Ehegatten aufgenommen worden sind, zu berücksichtigen sind, ist, wie sich ein Unterhaltspflichtiger verständigerweise bei Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft verhalten hätte. Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen (RIS-Justiz RS0047479). Für die Interessenabwägung, inwieweit Schulden eine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage bilden, sind der Zeitpunkt und die Art der Entstehung der Schulden, der Zweck, für den sie aufgenommen w...

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