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iFamZ 2, April 2019, Seite 132

Zurückweisung einer Erbantrittserklärung

iFamZ 2019/82

§§ 800, 805 ABGB

Ob die Zurückweisung einer Erbantrittserklärung, wie sie noch das AußStrG 1854 vorgesehen hat, nach aktueller Rechtslage zulässig ist, bleibt offen. Wenn eine materielle, inhaltliche Prüfung zur Frage, ob die gesetzliche Erbfolge eintritt, notwendig ist, erweist sich eine Zurückweisung aber jedenfalls als unzulässig.

Am verfasste der Erblasser handschriftlich ein Testament, das auszugsweise lautet:

„(…) Ich setze hiermit das E.D. (…) zu meinen Alleinerben ein. Das „Haus (…)‘ solle dabei einer selben (…) Verwendung zugeführt werden, wie es das Hotel (…) erfährt. (…) Meine Schwester (…), und ihre Familienmitglieder, ist und sind von meinem Erbe auszuschließen; die und sie dürfen nichts erhalten. Bei s.g. Herrn Prof. (…) liegen hohe Geldbeträge (…). In der Abrechnung (…) wird ein sehr, sehr hoher Betrag errechnet werden und wolle man darüber wie folgt verfügen: Ein Drittel der Summe gehöre der Republik Österreich zur Minderung ihrer Staatsschuld. Ein Drittel der Summe gehöre in einen Fond, der hierfür gegründet werde und gegen den Hunger in der Welt wirken möge. Für das dritte Drittel errichte man einen Fond, der für in existenzielle Notlage geratene Verk...

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