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iFamZ 2, April 2019, Seite 128

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Die rückwirkende Kontenöffnung

Dr. M.

I. Problemstellung

Unter „rückwirkende Kontenöffnung“, teilweise auch „Kontenaufrollung“ genannt, versteht man im Verlassenschaftsverfahren ein probates Mittel, dem in quantitativer Hinsicht vermehrt Bedeutung zukommt. Das zeigt sich an der Reihe höchstgerichtlicher Entscheidungen und den Aufarbeitungen in der Literatur (zu den Fundstellen sogleich), die sich im Wesentlichen erst im Laufe der letzten 15 Jahre entwickelt haben – und das, obwohl es sich mitnichten um ein „neues“ Instrument handelt, sondern es letztlich bereits der Gesetzgeber des Außerstreitpatents 1854 zur Verfügung gestellt hatte. Nur wurde davon über viele Jahrzehnte hindurch nicht in einem solchen Umfang Gebrauch gemacht, als dass Rsp und/oder Lehre damit befasst gewesen wären.

Worum geht es bei der „rückwirkenden Kontenöffnung“? Zwingender Ausgangspunkt ist das Vorhanden- und Bekanntsein eines nachlasszugehörigen Kontos. Von diesem Konto soll die Bank eine Auskunft über alle Vermögensbewegungen innerhalb eines exakt zu bestimmenden Zeitraums erteilen. Dies dient primär nicht dem Erben, denn ihm stehen – jedenfalls nach Einantwortung – ohnehin sämtliche Rechte des Verstorbenen zu, es liegt schließlich Gesamtrechtsn...

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