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Wohnungserhaltungsanspruch und Schadensminderungspflicht des wohnbedürftigen Ehegatten
iFamZ 2019/79
Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des verfügungsberechtigten Ehegatten kann den Wohnungserhaltungsanspruch des wohnbedürftigen Ehegatten ausschließen. Zur Beurteilung des Einzelfalls ist eine Interessenabwägung durchzuführen. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Schadenersatzansprüche auslösen, wobei der wohnbedürftige Ehegatte dazu angehalten ist, den drohenden Schaden nach Möglichkeit abzuwenden.
(…) Der Anspruch jenes Ehegatten, dem die Wohnung, über die der andere verfügungsberechtigt ist, zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient, darauf, dass der Verfügungsberechtigte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere (§ 97 ABGB), richtet sich grundsätzlich gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten. Schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Schadenersatzansprüche auslösen (RIS-Justiz RS0005961). Der Wohnungserhaltungsanspruch des wohnbedürftigen Ehegatten ist gem § 97 Satz 2 ABGB ausgeschlossen, wenn der Wohnungsverlust „durch die Umstände erzwungen wird“, eine Erhaltung der Wohnung dem verfügungsberechtigten anderen Ehegatten also unzumutbar ist. Das Gesetz verlangt demnach (Argument: „erzwunge...