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Prüfung der Unterbringungsvoraussetzung „zweites Facharztzeugnis“
iFamZ 2019/73
§§ 10 und 20 UbG
LG Linz , 15 R 458/18f
Erklärt das Unterbringungsgericht gem § 20 UbG die Unterbringung vorläufig für zulässig, deckt diese Entscheidung die Unterbringung für die Zeit danach. Davon bleibt aber die nachprüfende Kontrolle hinsichtlich des Zeitraums vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens unberührt. Wurde also das zweite Facharztzeugnis nicht rechtzeitig erstellt, so liegt ein formaler Fehler vor. Für den Zeitraum vor der Erstanhörung ist die Unterbringung daher für den Zeitraum, der den formalen Fehler betrifft, als nicht dem Gesetz entsprechend zu beurteilen.