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Ersatz des Pflegeaufwands, wenn beim Ungeborenen eine Trisomie 21 übersehen worden war
iFamZ 2019/66
Die erhöhte Familienbeihilfe dient nicht dazu, einen Schädiger, der aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Vertragsverletzung (Übersehen einer Trisomie 21 beim Fötus) den Eltern des Kindes zum Ersatz des gesamten Unterhalts- und Pflegeaufwands verpflichtet ist, von seiner Verpflichtung teilweise zu befreien.