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iFamZ 2, April 2019, Seite 95

Ersatz des Pflegeaufwands, wenn beim Ungeborenen eine Trisomie 21 übersehen worden war

iFamZ 2019/66

§ 1295 ABGB

Die erhöhte Familienbeihilfe dient nicht dazu, einen Schädiger, der aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Vertragsverletzung (Übersehen einer Trisomie 21 beim Fötus) den Eltern des Kindes zum Ersatz des gesamten Unterhalts- und Pflegeaufwands verpflichtet ist, von seiner Verpflichtung teilweise zu befreien.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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