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iFamZ 2, April 2019, Seite 95

Schockschaden naher Angehöriger eines Kindes aufgrund sexuellen Missbrauchs

iFamZ 2019/65

§§ 1295, 1328 ABGB

Da die Verletzung des absolut geschützten Persönlichkeitsrechts der geschlechtlichen Selbstbestimmung und insb auch sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich Tathandlungen sind, die – in der Regel abhängig von ihrem Schweregrad – bei der unmittelbar betroffenen Person schwere psychische und seelische Verletzungen oder Traumatisierungen herbeiführen können, können sie wegen des besonderen Unrechtsgehalts (Vorsatztat) und der möglichen Auswirkungen auch bei nahen Angehörigen Schockschäden und Belastungsreaktionen im Sinn von krankheitswertigen seelischen Schmerzen auslösen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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