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Schockschaden naher Angehöriger eines Kindes aufgrund sexuellen Missbrauchs
iFamZ 2019/65
Da die Verletzung des absolut geschützten Persönlichkeitsrechts der geschlechtlichen Selbstbestimmung und insb auch sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich Tathandlungen sind, die – in der Regel abhängig von ihrem Schweregrad – bei der unmittelbar betroffenen Person schwere psychische und seelische Verletzungen oder Traumatisierungen herbeiführen können, können sie wegen des besonderen Unrechtsgehalts (Vorsatztat) und der möglichen Auswirkungen auch bei nahen Angehörigen Schockschäden und Belastungsreaktionen im Sinn von krankheitswertigen seelischen Schmerzen auslösen.