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iFamZ 2, April 2019, Seite 95

Familienzeitbonus eines Rechtsanwalts

iFamZ 2019/64

§ 2 FamZeitbG

Will ein Rechtsanwalt den Familienzeitbonus („Papamonat“) in Anspruch nehmen, muss er sich nicht von der Liste der Rechtsanwälte streichen lassen. Die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit muss aber nach außen erkennbar in Erscheinung treten und dokumentiert sein.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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