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iFamZ 2, April 2019, Seite 91

Kein Günstigkeitsvergleich; strenger Maßstab für Übertragung der Obsorge an KJHT

iFamZ 2019/59

§ 204 ABGB; Art 8 EMRK; § 26, 27 B-KJHG; § 62 Abs 1 AußStrG

Zwei Kinder einer dreifachen Mutter leben seit August 2015 bei einer Pflegemutter. Ihre Halbschwester lebt bei der leiblichen Mutter der drei Töchter. Zu den (drei) Vätern der Kinder besteht kein Kontakt. Am übertrug die (damals noch 21-jährige) Mutter die Pflege und Erziehung für die beiden älteren Töchter mit freiwilliger Vereinbarung an das Land Steiermark als KJHT. Vom KJHT wurde dieser Teil der Obsorge jener Pflegemutter übertragen, bei der die beiden Kinder seither leben. Am beantragte die Mutter die „Rückübertragung“ der von der Pflegemutter ausgeübten Teilobsorge für beide Mj. Der KJHT beantragte daraufhin, der Mutter die Obsorge für die beiden Kinder im Teilbereich Pflege und Erziehung zu entziehen und an ihn zu übertragen.

Mit Beschluss vom entzog das Erstgericht der Mutter die Obsorge hinsichtlich beider Töchter im Teilbereich Pflege und Erziehung sowie gesetzliche Vertretung in diesem Bereich und übertrug diese dem KJHT.

Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter nicht Folge.

Dagegen richten sich die (gleichlautend) für beide Mj erhobenen Revisionsrekurse der Mutter wegen unrichtiger rechtlicher Beurt...

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