Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2019, Seite 87

Ausreichende Kommunikationsbasis bei festgestelltem Willen beider Eltern, diese wiederherzustellen, gegeben

iFamZ 2019/49

§ 180 Abs 3 ABGB

1. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 soll nunmehr die Obsorge beider Elternteile (eher) die Regel sein (RIS-Justiz RS0128811). Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern setzt dabei ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Eltern voraus. (…)

3. Mag es in der Vergangenheit zum Teil auch gravierende Probleme bei der Kommunikation der Eltern gegeben haben, so hat sich ihr Verhältnis seit ihrer Vereinbarung zum gemäßigten Umgang miteinander insoweit verbessert, dass sich die Auffassung der Vorinstanzen, das vorhandene Mindestmaß an Gesprächsbasis der Eltern iZm den einvernehmlichen Besuchskontakten reiche für eine sinnvolle (…) Beibehaltung der vereinbarten gemeinsamen Obsorge aus (…), als vertretbar erweist. Angesichts des (festgestellten) Willens beider Eltern, dem Kindeswohl abträgliche Verhaltensweisen zu unterlassen und ihre Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit mit professioneller Unterstützung wiederherzustellen, hält sich die Beurteilung des Rekursgerichts im Rahmen des der Rsp zukommenden Beurteilungsspielraums bei Anwendung der dargestellten Grundsätze. (…)

Rubrik betreut von: Gabriela...
Daten werden geladen...