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Reduktion des Unterhaltsanspruchs um 10 % pro „überdurchschnittlichem“ wöchentlichem Betreuungstag
iFamZ 2019/46
Kein „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“ bei einem zeitlichen Betreuungsverhältnis von 38:62 und weitgehender Naturalkostentragung durch die Mutter.
(…) 2. In ihrem Revisionsrekurs wendet sich die Mj erkennbar gegen die Anwendung des unterhaltsrechtlichen Betreuungsmodells durch das Rekursgericht. Eine Betreuung durch die Mutter im Ausmaß von 62 % als gleichteilig zu werten, treffe sie als Mindestsicherungsbezieherin ungleich härter als den Vater. Das Rekursgericht gehe zu Unrecht von einem etwa gleich hohen Einkommen der Eltern aus und berücksichtige nicht, dass die Mutter den überwiegenden Teil der Naturalleistungen für Schule, Kindergarten und Hort erbringe.
Diesen Ausführungen ist im Wesentlichen zu folgen.
3.1. Die Anwendung des sogenannten „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“, das zu einem Entfall des Geldunterhaltsanspruchs des Kindes führt, setzt nach der jüngeren, mittlerweile als gefestigt anzusehenden Rsp voraus, dass die Betreuungs- und Naturalleistungen in etwa gleichwertig sowie die Einkommen der Eltern etwa gleich hoch sind oder jeweils einen über der Luxusgrenze liegenden Unterhaltsanspruch zulassen. Ins Gewicht fallende Einkomme...