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Unterhaltslegat des Großvaters
iFamZ 2019/45
Ein von einer dritten Person zugunsten des unterhaltsberechtigten Kindes ausgesetztes Unterhaltslegat kann überhaupt nur dann Einfluss auf die Höhe der Unterhaltspflicht haben, wenn es dem Kind tatsächlich zu seiner Verwendung zur Verfügung steht.
Die Ehe der Eltern der 2003 geborenen Mj wurde im Jahr 2011 einvernehmlich geschieden. Der Vater verpflichtete sich zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags an die Mutter iHv 830 € und an die Tochter iHv (ursprünglich) 416 €; derzeit beträgt der von ihm an das Kind zu leistende Unterhalt 449 € monatlich.
Der (in der Folge am verstorbene) väterliche Großvater setzte in seinem Testament vom seinen Sohn (den Vater des Kindes) als Alleinerben ein und verfügte darüber hinaus ua Folgendes:
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die Tochter meines Sohnes (…) die Möglichkeit hat, sorgenfrei zu studieren oder eine sonstige Ausbildung abzuschließen. Ich vermache ihr daher aus meinem Nachlassvermögen bis zum Abschluss ihres Studiums bzw ihrer sonstigen Ausbildung, längstens jedoch bis zum Erreichen ihres dreißigsten Lebensjahres, ein Legat in Form von monatlich 1.000 € wertgesichert (…).“
Der Großvater hat der...