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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 45

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Bestimmung eines Obsorgeberechtigten im Testament?

Dr. M.

I. Einleitung

Wer zur Errichtung eines Testaments bereit ist, der ist sich in aller Regel darüber im Klaren, dass eine letztwillige Anordnung primär den Übergang seiner Vermögenswerte nach seinem Ableben zum Inhalt hat. Potenziellen Testatoren ist es aber auch oft ein wichtiges Anliegen, über Dinge zu bestimmen, die darüber hinausgehen. Ein solches Anliegen ist immer wieder die Betrauung mit der Obsorge. Es geht dabei um folgende Frage: Kann ich letztwillig darauf Einfluss nehmen, wem nach meinem Ableben die Obsorge für mein(e) minderjährigen Kind(er) zukommt?

Ausgangspunkt ist natürlich das Vorhandensein Minderjähriger, und es kommen im Wesentlichen zwei unterschiedliche Konstellationen in Betracht:

1.

Der Testator ist mit der alleinigen Obsorge betraut und der andere Elternteil ist vorhanden. Der Testator möchte alles daran setzen, dass im Falle seines Ablebens dem anderen Elternteil nicht die Obsorge übertragen wird.

2.

Der oder die Obsorgeberechtigte(n) macht/machen sich darüber Gedanken, was im Falle seines/ihrer beiden Tode(s) diesbezüglich geschehen soll. So sind etwa familieninterne Überlegungen, dass ein bestimmter Geschwisterteil diese Aufgabe übernehmen sollte, maßgeblich.

Für den ...

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