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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 18

Kündigungsschutz trotz darauffolgender Fehlgeburt

iFamZ 2019/21

§ 10 MSchG

Für den besonderen Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG ist nur maßgeblich, ob im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist. Diese beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle, nicht mit der Nidation. Ein kurz nach der Kündigung eingetretener Abortus berührt das Entstehen des Kündigungsschutzes nicht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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