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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 18

Teilzeitvereinbarung wegen der Kinder: begünstigte Berechnung der Abfertigung

iFamZ 2019/20

§ 14 AVRAG; § 23 AngG

Schließt eine Mutter mit ihrem Arbeitgeber erkennbar im Hinblick auf die Betreuung der drei Kinder eine Teilzeitvereinbarung, ist für die Bemessung der Abfertigung nach dem AngG nicht vom zuletzt bezogenen Teilzeitentgelt auszugehen, sondern vom Durchschnitt der während der für die Abfertigung maßgeblichen Dienstjahre geleisteten Arbeitszeit. Diese Sonderregelung ist auch dann anzuwenden, wenn die drei Kinder schon 10, 12 und 13 Jahre alt sind, weil zumindest bei Kindern im Volksschulalter noch eine Betreuungspflicht der Eltern besteht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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