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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 17

Keine Amtshaftung wegen Ausreise einer unbegleiteten 15‑Jährigen in die Türkei

iFamZ 2019/19

§ 1 AHG; § 162 Abs 1 ABGB

Es ist durchaus zulässig, dass eine 15-Jährige ohne genaue Kontrolle an der Grenze (hier: am Flughafen Wien-Schwechat), ob die Zustimmung der Obsorgeberechtigten vorliegt, aus Österreich ausreisen darf.

Die am geborene Tochter der Kläger verließ am ohne Wissen und Zustimmung ihrer Eltern gemeinsam mit einer etwa ein Jahr älteren Freundin über den Flughafen Wien-Schwechat das Bundesgebiet, um über Istanbul nach Adana zu fliegen. Sie führte ihren Reisepass sowie das Flugticket mit sich und verfügte über ein für die Türkei erforderliches Visum. Beide Mädchen reisten schließlich mit dem Auto nach Syrien, wo sich die Tochter der Kläger vermutlich heute noch aufhält.

Die Kläger begehren aus dem Titel der Amtshaftung 10.000 € sA als anteiligen Ersatz für die Aufwendungen, die ihnen bei Versuchen, den Aufenthaltsort ihrer Tochter zu ermitteln, Kontakt zu ihr herzustellen und ihr die Rückkehr zu ermöglichen, entstanden seien, sowie die Feststellung, dass der Bund ihnen für alle zukünftigen Schäden und Nachteile aus der Unterlassung der Einhaltung von Pkt 6. des Anhangs VII zur VO (EG) 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (Schengener ...

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