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Einstweilige Verfügung wegen Belastungs- und Veräußerungsverbot
iFamZ 2019/17
Die Schwester wird schadenersatzpflichtig, wenn sie ein ihr bekanntes, von den Eltern ihrem Bruder eingeräumtes Belastungs- und Veräußerungsverbot durch bewusst schädigendes Handeln konterkariert. Der Schadenersatzanspruch kann durch das Verbot, Liegenschaften zu veräußern oder zu belasten, gesichert werden.
Die Eltern des Antragstellers und der Antragsgegnerin waren je zur Hälfte Miteigentümer einer aus drei Liegenschaften (EZ) bestehenden Landwirtschaft samt Hofstelle im Ausmaß von gut 20 ha. Der Antragsteller ist ausgebildeter Landwirtschaftsmeister und bewirtschaftete jahrzehntelang gemeinsam mit seinen Eltern den Hof, weshalb geplant war, dass er ihn in der Folge übernehmen werde. Die Schwester des Antragstellers (die Antragsgegnerin) hat von den Eltern bereits vor geraumer Zeit eine andere Liegenschaft übertragen erhalten und dort ein Eigenheim errichtet.
Im Jahr 2004 räumten die Eltern der Antragsgegnerin ob den drei Liegenschaften ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein, das auch verbüchert wurde. Am unterfertigte die Antragsgegnerin in einem Notariat eine Löschungserklärung hinsichtlich dieses Belastungs- und Veräußerungsverb...