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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 16

Anleitungspflicht (auch) des Rechtsmittelgerichts gegenüber dem KJHT

iFamZ 2019/16

§ 11 UVG

Vor einer Antragsabweisung hat das Gericht zu versuchen, Unklarheiten durch rasch durchführbare Erhebungen aufzuklären und auf eine Substantiierung des Vorbringens zu den Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken. Diese Aufklärungs- und Anleitungspflicht trifft auch das Rechtsmittelgericht. Sie besteht auch gegenüber dem KJHT.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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