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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 15

Wirksame Zustellung an die Mutter

iFamZ 2019/14

§ 208 ABGB

Wird die dem KJHT erteilte Vollmacht zur Vertretung im Unterhaltsverfahren von der Mutter widerrufen, sind Anträge des unterhaltspflichtigen Vaters auf Unterhaltsherabsetzung der Mutter zur Äußerung zuzustellen.

(…) 3. Hier erteilte die Mutter zwar im Unterhaltsverfahren zunächst dem KJHT „Vollmacht“ iSd § 208 ABGB (§ 212 ABGB aF). Diese Zustimmung zur Vertretung hat sie aber im Jahr 2009 widerrufen, was dem Erstgericht am mitgeteilt wurde. Für das Erstgericht bestand daher kein Anlass, den im Jahr 2017 eingebrachten Antrag des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung (in Form eines Oppositionsantrags) zur Äußerung an den KJHT als Vertreter des Kindes zuzustellen, weil nach der Aktenlage eine diesbezüglich aufrechte Bevollmächtigung/Zustimmung zur Vertretung nicht (mehr) gegeben und die neuerliche Erteilung einer solchen nicht bekanntgegeben worden war.

4. Die – nun für das Exekutionsverfahren erteilte – Zustimmung der Mutter zur Vertretung der Minderjährigen für das gegen den Vater (Antragsteller) im Jahr 2016 bei einem anderen Gericht eingeleitete Exekutionsverfahren hatte – nach dem klaren Wortlaut des § 208 Abs 4 Satz 1 ABGB – nicht zur Folge, dass die Zustellung an die Mutter als gesetzliche Vertr...

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