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Unkenntnis des unterhaltsberechtigten Kindes und Verjährung
iFamZ 2019/12
Hat der Vater gegenüber seinem Kind Versicherungsleistungen, die für die Bemessung einer Unterhaltserhöhung relevant sind, arglistig verheimlicht, kann er sich wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben nicht auf eine Verjährung des Unterhaltsanspruchs berufen.