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Hinausschieben der Selbsterhaltungsfähigkeit durch ein Masterstudium
iFamZ 2019/10
Durch den Abschluss eines Masterstudiums erweitern sich jedenfalls die beruflichen Möglichkeiten des Kindes im Vergleich zu einem Bachelorstudium.
(…) Bereits 6 Ob 92/08k, iFamZ 2008/112, 248, sprach zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft ausdrücklich aus, dass auch das Masterstudium unmittelbar der Berufsvorbildung diene; dies jedenfalls dann, wenn die Absolvierung des Masterstudiums Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe wie etwa des Wirtschaftsprüfers sei. Der 9. Senat sprach zu einem an ein Bachelorstudium anschließenden Magisterstudium der Publizistik und Kommunikationswissenschaft aus (9 Ob 63/08t, iFamZ 2009/222, 344), dass ungeachtet des Umstands, dass keine Anhaltspunkte für bestimmte Berufe vorlägen, für deren Ausübung die Absolvierung des Magisterstudiums Voraussetzung sei, davon auszugehen sei, dass sich die beruflichen Möglichkeiten durch den Abschluss des Magisterstudiums gegenüber dem des Bachelorstudiums jedenfalls erweitern. Der 3. Senat hielt zum Bachelor- und Masterstudium Maschinenbau fest (3 Ob 69/14i, iFamZ 2014/164, 240), dass die Unterhaltspflicht für die Dauer eines an ein Bachelorstudium anschließenden und zielstrebig ...