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Aufteilung der Abfertigung auf einen längeren Zeitraum
iFamZ 2019/6
Bei der gebotenen sorgsamen wirtschaftlichen Lebensgestaltung liegt es nahe, dass der unterhaltpflichtige Vater eine Einmalzahlung (Abfertigung, Jubiläumsgeld) zur längerfristigen S. 13 Stabilisierung und moderaten Erhöhung seines monatlichen Einkommens verwendet.
(…) 3. Der Vater macht in seinem Revisionsrekurs zwar mit Recht geltend, dass sich das Rekursgericht darauf beschränkt hat, den 2,5-fachen Regelbedarfssatz zuzusprechen und eine Kontrolle der Leistungsfähigkeit des Vaters in dieser Höhe durch Prüfung der Unterhaltsbeiträge nach der Prozentwertmethode nicht erkennbar stattgefunden hat. Daraus ist aber für den Vater im Ergebnis nichts gewonnen:
4.1. Bei der Bemessungsgrundlage des Vaters ist zunächst zu berücksichtigen, dass er unstrittig im August 2013 eine Zahlung an Abfertigung und Jubiläumsgeld erhalten hat, die laut Erstgericht netto 213.629,63 € betragen haben soll. Dieser Betrag enthält aber offenbar auch den betreffenden Monatsbezug, sodass bei dieser Einmalzahlung richtig von dem auch vom Vater zugestandenen Betrag von 201.431,38 € auszugehen ist.
4.2. Solche beträchtlichen Einmalzahlungen dienen bei wirtschaftlich sinnvoller Betrachtungsweise ...