zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 358

Begründung von Dienstbarkeiten durch Einantwortungsbeschluss oder Amtsbestätigung

iFamZ 2018/221

§§ 178, 182 AußStrG; § 33 GBG

Das Abhandlungsgericht darf in einer Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG nicht über den Bestand von erst zu begründenden Rechten entscheiden. Sieht allerdings ein Einantwortungsbeschluss in der Verbücherunganordnung die Einverleibung eines Wohnungsgebrauchsrechts vor, handelt es sich um eine eindeutige Anordnung an das Grundbuchsgericht. Die Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses steht einer selbständigen Prüfung durch das Grundbuchsgericht entgegen, selbst wenn dieses seine Kompetenzen überschritten haben sollte.

Die Antragstellerin ist eine Erbin nach dem im Grundbuch eingetragenen, am verstorbenen Alleineigentümer der EZ mit dem Grundstück 933/5. Die weitere Erbin ist am während des Verlassenschaftsverfahrens verstorben.

Die Antragstellerin begehrt die Abschreibung dieses Grundstücks von der EZ und dessen Zuschreibung zu einer neu zu eröffnenden EZ derselben KG, die Einverleibung ihres Eigentumsrechts daran, die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs zugunsten von zwei namentlich genannten Begünstigten am Grundstück 933/5 sowie die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über ein anderes Grundstück der EZ zugunsten de...

Daten werden geladen...