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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 355

Kein Wohnungserhaltungsanspruch und einstweiliger Ehegattenunterhalt bei Rechtsmissbrauch

iFamZ 2018/220

§ 94 ABGB

Der Ehegattenunterhalt bleibt auch nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft bestehen, sofern nicht seine Geltendmachung einen Missbrauch darstellt. Ein solcher Rechtsmissbrauch erfordert eine schwerwiegende Verletzung der ehelichen Verhaltenspflichten, die die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs grob unbillig erscheinen lässt; vor allem dann, wenn das vorgeworfene Verhalten auf eine dauerhafte Aufgabe des Ehewillens schließen lässt.

Die Streitteile schlossen 2015 die Ehe, der die zweijährige Tochter entstammt. Die Beklagte war mehrfach gewalttätig und unterhielt ehewidrige Beziehungen. Am verließ sie entgegen einer gerichtlichen Verfügung gemeinsam mit der Tochter Österreich und erklärte, nicht mehr nach Österreich zurückkehren zu wollen. Ende März 2018 kündigte der verfügungsberechtigte Kläger aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage die – damals bereits leer stehende – Ehewohnung mit Ende Juni 2018 auf. Im Rahmen des vom Kläger eingeleiteten Scheidungsverfahrens stellte die Beklagte am einen Antrag nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO auf einstweiligen Unterhalt und mit weiterer EV dem Kläger zu verbieten, innerhalb der nächsten drei Monate das Mietverhältnis betreffend di...

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